Politischer Streik?! Setzt das Grundgesetz diesem Kampfmittel Grenzen?

Angesichts von Sozial- und Demokratieabbau wird unter dem Stichwort "von den Franzosen lernen" über dieses Druckmittel uns seine "Legalität" diskutiert.

Bis heute hält sich als herrschende Meinung auch innerhalb des gewerkschaftlichen Lagers die (falsche) Auffassung, ein politischer Massenstreik sei vom Grundgesetz nicht gedeckt.  Mit den dabei vorgebrachten Argumenten wollen wir uns kritisch auseinandersetzen. Die Gewerkschaften unterscheiden zwischen ökonomischem Streik (Arbeitskampf) und politischem Massenstreik. Mit den Mitteln des politischen Streiks wurde Anfang der 1950er Jahre um die betriebliche Mitbestimmung (vergeblich) gekämpft. Der erfolgreichste politische Massenstreik in Deutschland war ein fünftägiger Generalstreik im März 1920, mit dem der sogenannte Kapp-Putsch, die Regierungsübernahme durch reaktionäre Kräfte, abgewehrt wurde. Dazu hatten Freie Gewerkschaften, KPD, Christliche Gewerkschaften und Deutscher Beamtenbund aufgerufen und ein gemeinsames Streikkomitee gebildet. Angesichts von Sozial- und Demokratieabbau wird auch heute unter dem Stichwort „von den Franzosen lernen“ über dieses Druckmittel diskutiert.
Bis heute hält sich aber als  herrschende Meinung bis tief ins gewerkschaftliche Lager hinein die (falsche) Auffassung, ein politischer Massenstreik sei vom Grundgesetz nicht gedeckt.  Mit den dabei vorgebrachten Argumenten wollen wir uns kritisch auseinandersetzen. Dabei hilft ein Blick in den immer noch brandaktuellen Aufsatz, den der der Arbeiterbewegung eng verbundene Jurist und Politologe Professor Wolfgang Abendroth 1951 in den Gewerkschaftlichen Monatsheften unter dem Titel „Verfassungsrechtliche Grenzen des Streikrechts“ veröffentlicht hat.(in: Wolfgang Abendroth: Gesammelte Schriften, Band 2, 1949- 1955,  Offizin-Verlag, Hannover 2008, S. 121 -126)

Professor Michael Buckmiller
, der Mitherausgeber der gesammelten Schriften von Wolfgang Abendroth ist, wird in das Thema und den Aufsatz von Abendroth einführen.  Um frühzeitige Anmeldung wird gebeten, damit der Abendroth-Aufsatz und andere Leseunterlagen zugesandt werden können.