18. Oktober 2017 Diskussion/Vortrag Selbstbestimmung oder Fremdbestimmung Behinderter

Was bietet das Bundesteilhabegesetz?

Information

Veranstaltungsort

Evangelische FH
Blumhardtstraße 2
30625 Hannover

Zeit

18.10.2017, 17:00 - 19:00 Uhr

Themenbereiche

Partizipation / Bürgerrechte, Wirtschafts- / Sozialpolitik

Zugeordnete Dateien

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) fordert, dass Menschen mit Behinderungen die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft haben sollen (Art. 1 UN-BRK). Dazu müssen die Vertragsstaaten das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen anerkennen, wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben und die gleichen Wahlmöglichkeiten zuhaben. Um das zu gewährleiten, müssen sie wirksame und geeignete Maßnahmen treffen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu ermöglichen (Art. 19 UN-BRK).
Löst das neue Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BTHG) dieses Versprechen auf volle Teilhabe ein? Oder ist dieses Gesetz nur alter Wein in neuen Schläuchen und setzt die Fremdbestimmung der Eingliederungshilfe in der Sozialhilfe nur fort? Das soll anhand konkreter Beispiele untersucht werden.

Reihe Aktiv behindern. Lieb, nett und ein bisschen blöd. Menschen mit Behinderungen zwischen Ausgrenzung, Selbstbestimmung und „Inklusion“ . In der Reihe folgen diese Vorträge:
15.11.2017 Behinderte Eltern – Familienalltag selbstbestimmt gestalten (Jana Petersen)
13.12.2017 Disability Mainstreaming – Die SOZIALHELDEN und ihre Projekte

Eine Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Niedersachsen in Kooperation mit AStA der Hochschule Hannover, Hochschule Hannover, Abteilungen Soziale Arbeit und Heilpädagogik, Selbstbestimmt Leben Hannover.

Standort